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Du suchst ein Unternehmen mit flachen Hierarchien, das eine optimale Work-Life-Balance bietet sowie ein angenehmes Arbeitsklima in dynamischen Teams? Dann bist Du bei ElectronicPartner genau richtig! Denn wir „Handeln. Für Mensch und Erfolg“!

DEINE VORTEILE

  • Attraktive Ausbildungsvergütung:
    • 1.240,00€ im ersten Lehrjahr 
    • 1.320,00€ im zweiten Lehrjahr
    • 1.390,00€ im dritten Lehrjahr
  • 35 Stunden/Woche bei einer 5-Tage-Arbeitswoche
  • 6 Wochen Urlaub plus 4 Tage Betriebsruhe im Jahr 
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Kostenübernahme von ausbildungsrelevanten Materialien, Schulbücher etc.
  • Prämierung der erfolgreichen Ausbildungsabsolventen
  • Umfangreiches Gesundheitsmanagement, u.a. Fitnessangebote wie beispielsweise Yoga-Kurse und Gesundheitstage
  • Persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unsere digitale Lernplattform
  • Vorbereitungskurse für die IHK-Abschlussprüfung und Vorbereitung auf dein Berufsleben durch interne sowie externe Trainings
  • Moderne Büroräume, einladende Meeting-Zonen und Lounge-Bereiche für angenehmes Arbeiten

IN DEINER AUSBILDUNG WIRST DU

  • Frei und kreativ arbeiten
  • Kontakte knüpfen und Kampagnen organisieren 
  • Informationen zielgruppen- und mediengerecht aufbereiten
  • Eigenverantwortlich und selbstständig an Projekten aus verschiedenen Bereichen der Marketingabteilung arbeiten
  • Mit Auftraggebern* aus unterschiedlichen Bereichen und Abteilungen des Unternehmens kommunizieren und diese von Deinen Ideen und Vorstellungen überzeugen

DEIN PROFIL

  • Erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Abitur
  • Begeisterung und Leidenschaft für Werbung
  • Kontaktfreude und Spaß an der Kommunikation mit Menschen
  • Ideenreichtum
  • Eigeninitiative und Freude am Arbeiten im Team
  • Gute Kenntnisse im Umgang mit MS-Office

Starte durch mit ElectronicPartner! Sende uns dafür bitte deine Bewerbungsunterlagen über unser Online-Bewerbungsformular.

Bei Rückfragen stehen Dir Deine Ausbilderinnen Carolin Töpfer und Tabea Hageböck gerne zur Verfügung.

 

*Die Verwendung der männlichen Form bei der Nennung von Personen oder Funktionsträgern bedeutet keine geschlechtsspezifische Festlegung. Es sollen Angehörige aller Geschlechter gleichberechtigt angesprochen werden.